Vorgehensweise für Betroffene

Immer wieder erreichen uns telefonische oder schriftliche Worte des Dankes, weil der Kontakt zu den Enkelkindern durch eine besonnene Vorgehensweise wieder aufgebaut werden konnte.

Dank unserer Erfahrungen konnten wir in manchen Fällen Hilfestellung leisten - natürlich kostenlos. Wir konnten Großeltern davon überzeugen, sich das für ihre Situation notwendige Wissen anzueignen. Das stärkt das Selbstbewusstsein, das hilft die Wut in Mut umzuwandeln, das motiviert und führt nicht zur Resignation.

 


Für eine persönliche Beratung können sich Großeltern kostenfrei und vertraulich an eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle wenden.

Die für Sie zuständige Stelle finden Sie unter:

https://www.bke.de/bke/beratungsstellensuche


 

Nachlass für Enkelkinder ohne Kontakt 

Vielen Großeltern ist es bis zu ihrem Tod nicht vergönnt, Kontakt zu ihren Enkelkindern aufzunehmen und ihnen ihre Sicht der Konfliktsituation zu erläutern. In zunehmendem Maße erfahren wir von betroffenen Großeltern, daß sie für ihre Enkelkinder

  • die für sie wichtigen Botschaften in einem Bericht festhalten und/oder
  • einen Auszug mit den wichtigsten Schriftsätzen und Urteilen aus Gerichtsverfahren und Behördenkontakten zusammenstellen.

Diese Unterlagen lassen sie zu einem festgelegten Termin (festes Datum/Ereignis oder der eigene Tod der Großeltern) den Enkelkindern zukommen. Um sicherzustellen, daß die Enkelkinder diese Unterlagen auch tatsächlich erhalten, schalten die Großeltern oft einen Notar ein oder nehmen diese Unterlagen in eine testamentarische Bestimmung zugunsten der Enkelkinder auf. So läßt sich erreichen, daß das Bild der Enkelkinder von ihren Großeltern nicht einseitig durch böswillige Verzerrungen seitens Elternteilen/der Eltern/ etc. geprägt wird. Für die Großeltern kann das ein wichtiger Beitrag zu ihrem inneren Frieden sein.

 


 

Es kristallisieren sich zunächst einige wesentliche Vorgehensweisen heraus:

  • Seit wann wird der Umgang verweigert? Erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll mit chronologischem Ablauf und schreiben Sie von nun an ein Tagebuch (nur mit Tatsachen!).

  • Auch wenn eine friedvolle Lösung aussichtslos ist, signalisieren Sie dem betreuenden Elternteil Ihre Bereitschaft zur Kooperation. Der Brief soll freundlich sein. Kurz gefasst und mit der Bitte um ein Treffen. Bitten Sie um eine Rückantwort innerhalb von 14 Tagen.

  • Wenn keine Antwort erfolgt, wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt (oder auch Caritas, Diakonie etc.) mit der Bitte um Vermittlung. Erstellen Sie ein Protokoll über das Gespräch und senden dies an ihren Gesprächspartner/-in.

    Zur Rolle der Jugendämter ist nach unserem Kenntnisstand folgendes zu sagen: Jugendamt.

 

 

Sollte dies alles zu keinem Ergebnis führen und auch andere Vermittlungsversuche durch Freunde, Verwandte, Pfarrer etc. gescheitert sein, dann bleibt nur der Weg zum Gericht.

  • Antrag bei Gericht stellen, entweder selbst oder durch einen Anwalt. Wir schlagen sinngemäß foldende Formulierung vor:

    "...Da wir/ich die Enkel nicht mehr sehen dürfen, bitten wir/ich um einen Termin und um ein lösungsorientiertes Verfahren..."

    Hierzu meinen wir: Grosseltern...

 

 

  • Durch gutes Hintergrundwissen können Sie besser und damit selbstbewusst Ihre Interessen und die Ihrer Enkelkinder vertreten. Sie sind mit Ihrem Problem keinesfall alleine und durchaus kein Einzelfall.

  • Inzwischen gibt es zahlreiche Rechtsanwälte mit der Bereitschaft, in Kindschaftsrechtsverfahren die auch von uns seit Jahren angestrebten Modalitäten des "Cochemer Modells" umzusetzen mit dem Ziel, unbedingt einvernehmliche Lösungen herbeizuführen.

    Wünschenswert wäre oder ist hierbei auch dieser Verhaltenskodex.

  • Mit Inkrafttreten des FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) zum 01.09.2009 ist u. a. auch zu beachten, dass bereits rechtzeitig der §89/FamFG (Ordungsmittel) rechtsverbindlich eingebunden wird.


 

Liebe Töchter und Schwiegertöchter,
Liebe Söhne und Schwiegersöhne,
Liebe Enkelkinder,

wir sind unendlich traurig darüber, dass wir keinen Kontakt mehr zu euch haben und deshalb momentan keine andere Möglichkeit haben, mit euch zu sprechen.

Sicherlich gab es in der Vergangenheit sowohl Verletzungen, Wut und Respektlosigkeiten als auch Missverständnisse und Unausgesprochenes, die zu dem anhaltenden Kontaktabbruch beigetragen haben. Dies ist uns bewusst und wir sind offen dafür, uns dem zu stellen.

Wir wünschen uns, künftig zu einem achtsamen, respektvollen und verstehendem Miteinander mit euch zu finden und verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen.

Eure Kinder, unsere Enkelkinder sind die Erwachsenen von morgen. Wie anständig und fair sie selbst sich später in Konflikten verhalten, wird auch davon abhängen, was wir ihnen vorgelebt haben.

Auch deshalb hoffen wir sehr, dass sie diese (unsere) Konflikte nicht in ihr Leben und somit in die nächste Generation mitnehmen.

Zu verzeihen und ohne Groll nach vorne zu schauen, ist vielleicht die größte Herausforderung nach einem Kontaktabbruch. Genau dieses Verzeihen ist es jedoch, was uns zu innerem und äußerem Frieden führt und einen gemeinsamen Neuanfang in Achtsamkeit, Wertschätzung und Respekt möglich macht.

Wenn es auch euch ein Bedürfnis ist, eine in der Zukunft tragfähige Lösung im Umgang miteinander zu finden, würden wir uns über ein Zeichen von euch sehr freuen.

Elternsein endet nie - Großeltern sein auch nicht.

Susanne van Vorst - Familien-Mediatorin
www.svorst.de


 

 Bericht eines Großvaters an sein Enkelkind

   
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