Wir sind die BIGE / BUNDESINITIATIVE GROSSELTERN
von Trennung und Scheidung betroffener Kinder und anderen Familienkonflikten.
Wir setzen uns für die Rechte von Großeltern und Enkelkindern ein.
Herzlich Willkommen auf unserer Homepage
von Trennung und Scheidung betroffener Kinder und anderen Familienkonflikten.
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Im deutschen Grundgesetz sind die Rechte der Kindeseltern verankert; nicht jedoch eigene Rechte der Kinder! Das soll sich ändern, nachdem insbesondere betroffene Elternteile ohne Sorge- und Umgangsrecht, Großeltern ohne dieses Umgangsrecht, aktive und ehemalige Familienrichter sowie Fachanwälte hiergegen interveniert haben. Wir, von Umgangsrechtsverweigerung nach Scheidung der Kindeseltern oder nach Familienzwist betroffene Großeltern, haben seit über einem Jahrzehnt ein eigenes Kinderrecht im Grundgesetz gefordert. Die Erwachsenen streiten sich nämlich über die Köpfe der Kinder hinweg ohne dass diese wirklich gefragt werden!
§ 1685 (1) BGB lautet: Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf den Umgang mit dem Kind, wenn dieser (Umgang) dem Wohl des Kindes dient.
Der Kindeswohlbegriff ist zur Worthülse verkommen. Eine klare Definition gibt es nicht, hat sich auch nicht durch die Rechtsprechung herausgebildet, wie manche meinen.
Auch wir die BIGE nahmen an diesem Familienpolitischen Abend teil. Wir konnten dort über unsere Großelternproblematik berichten.
Unsere Kontakte mit dem FDP-Vorsitzenden Christian Lindner führten bereits im August 2015 zu dem erfreulichen Ergebnis, dass sich die FDP nach dem Wiedereinzug in den Deutschen Bundestag – für uns seinerzeit schon fast sicher – auch mit einer Verbesserung der Anwendungspraxis des Umgangsrechtes von Großeltern befassen wird.
In einem Schreiben antwortet der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages auf unseren Brief im Dezember 2016. (Betrifft: Kosten der Großeltern bei Gericht.)
Nimmt man die Urteile zum Umgangsrecht der meisten Familiengerichte in Deutschland zur Kenntnis, so koppeln sie sich von dem Rechtsempfinden der Bevölkerung, hier von Elternteilen und Großeltern, mehr und mehr ab! Eigentlich müßten die Familienrichter zur Kenntnis nehmen, dass sich die Gesellschaft weiterentwickelt und verändert.
Mit unserem Aufruf vom Sommer diesen Jahres „Familiengerichte koppeln sich vom Rechtsempfinden der Bevölkerung ab“ haben wir wohl in ein Wespennest gestochen, wie die aufgeschreckten Reaktionen bis nach Berlin hin zeigten.
Guten Tag Frau Heil,
wir selber waren 20 Monate lang betroffene Großeltern. Der Nachsatz im § 1685 " wenn es dem Kindeswohl dient", öffnet den Eltern alle Möglichkeiten, vor Gericht unfassbare Lügen über ihre Eltern bzw. Schwiegereltern zu erzählen oder den Konflikt als unüberbrückbar darzustellen und somit das Kind den Großeltern zu entziehen.
Gut verfasst von der Kanzlei Poppe: Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkeln, nach § 1685
Es melden sich sehr häufig Großeltern von gerade geborenen Enkelkindern, denen von Geburt an das Umgangsrecht nicht gewährt wird.
Deshalb unser Brief an die Kinderkommission des Bundestages.