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Mit unserem Aufruf vom Sommer diesen Jahres „Familiengerichte koppeln sich vom Rechtsempfinden der Bevölkerung ab“ haben wir wohl in ein Wespennest gestochen, wie die aufgeschreckten Reaktionen bis nach Berlin hin zeigten.

Jedoch scheint auch in anderen Rechtsfeldern das Unverständnis gegenüber Gerichten stark zuzunehmen. So kritisierte der Chef der Polizeigewerkschaft die J u s t i z mit den Worten „die Justiz betreibt n u r noch Rechtspflege, viele Richter arbeiten in einem Rechtspflege-Kokon.“

 

Auch Ministerien in Berlin bekommen ihr Fett weg. So berichtet die NWZ am 24.11.16 in einem Artikel von einer Regulierungswut der „Ministerialen“ und meint, „dass manche Forderungen nach Regulierungen nur Bürokraten einfallen könnten“, so weltfremd seien sie; hier wurde das Wirtschaftsministerium angesprochen.

 

Wir Großeltern, die wir uns in guter Gesellschaft mit vielen Fachanwälten und ehemaligen Familienrichtern in der Beurteilung des Umgangsrechts-Paragraphen 1685 BGB und des Kindeswohlbegriffs befinden, den wir a l l e für unzureichend erachten, sind immer wieder beim Bundesgesetzgeber und den zuständigen Bundestags-Ausschüssen vorstellig geworden. Zu dieser schmerzvollen Trennungsproblematik zwischen Enkelkindern und Großeltern erhalten wir fast immer gleichlautende negative Antwortschreiben, ohne dass man in aller Regel auf den Kern unserer Anliegen eingeht. Von der einen oder anderen Bundestagsfraktion und auch schon mal einem Ministerium wird nicht mal geantwortet. Ihnen fällt offensichtlich nichts ein! Viel-leicht fühlen sie sich auch durch unsere Bürgeranliegen gestört.

 

I.B.