Eine Großmutter aus Berlin besuchte diese Veranstaltung! Und hat uns netterweise dieses Protokoll überlassen.
(am 09.07.2016)
Teilnehmer:
Prof. Dr. Uwe-Jörg Jopt / Psychloge - Gutachter
Familienrichter a.D. Jürgen Rudolph / Begründer Cochemer Praxis / Rechtsanwalt
Familienrichter a.D Hans-Christian Prestien / ABC Kindesvertretung
Tagesordnung
Top1:
"Familienpsychologische Begutachtung als Gestaltungsauftrag- Chance verpasst." Prof. Dr. Uwe-Jörg Jopt
Scheidungsreform v.1977 alles ganz einfach. Bei Streit der Eltern um das Sorgerecht bekam in der Regel der jenige das Kind zugesprochen der schuldlos geschieden wurde.
Kindschaftsrechtsreform von 1998 grundlegende, richterliche Veränderung im Umgang von Trennungs- und Scheidungskindern.
Kinderpersektive ist stärker in den Blickpunkt gerückt. Gemeinsames Sorgerecht.
Wunsch und Wirklichkeit klaffen allerdings auseinander.
Familienrichter erwarten von Gutachter nicht nur Vorschläge, sondern sie sollen auch zwischen den Eltern vermitteln.
Typisches Gutachten ( bis zu 60 Seiten) kostenintensiv und es kann bis zu Erstellung 4 Monate dauern.
Daher versucht man eine lösungsorientierte Begutachtung.
Nach Einzelgesprächen mit beiden Elterteilen finden gemeinsame Gespräche statt.
Information und Aufklärung über negative. psychologische Auswirkungen einer Trennung.
Eltern wir aufgezeigt, das ihre Interessen selten mit den Bedürfnissen der Kinder übereinstimmen.
Es wir versucht, den Eltern Mitgefühl und Feinfühligkeit für die psychische Lage iher Kinder zu wecken.
Ziel ist ein Konzept zu finden um einen guten Umgang mit dem Kind zu entwickeln.
Gelingt das nicht, wird das Gericht eingeschaltet, um eine Lösung zu finden.
Scheitert auch dieser Versuch, wird ein Entscheidungsvorschlag und ein schriftliches Gutachten erstellt.
Man sieht, das versucht wird das aus den Fugen geratene Familiensystem, durch lösungsorientierter Begutachtung einvernehmlich über die Zukunft der Kinder zu befinden.
Top2:
"Bestandsaufnahme zum Umgang mit dem Familienkonflikt. Weiter so." Jürgen Rudolph
Den Eltern wieder die eigenständige Verantwortung für ihre Kinder zu ermöglichen ( Cochemer Modell) Ziel ist es das beide Elternteile ihre Kinder dauerhaft selbstverantwortlich ,gemeinsam erziehen, auch wenn sie sich getrennt haben. Kindgerechtes Sorgerechtsverfahren.
Nach Juristenausbildung und Referendariat mit zweiten Staatsexamen ( min. 4 Jahre) hat man die Befähigung zum Richteramt.
Man wird Familienrichter , gewählt aus dem Präsidium. Statische Ausbildung (Richter aus der Retorte) Familienrichter entscheiden ohne Orientierung , gern über einen Gutachter ( aber auch da ist es wie ein Lotteriespiel, da man nicht weiß wie gut oder schlecht der Gutachter ausgebildet ist.)
1992 Gründung Cochemer Modell. Zusammenschluß, Fortbildungen ect.
Kindeswohl: Eltern wegen der Kinder wieder ins Gespräch bringen.
Frühe Intervention.
Schnelle Terminierung.
Richter ändern ihr Verständnis, dadurch keine Elternentfermdung.
Anwaltlicher Antrag.
Kein ausblenden der Elternteile.
Elternliche Sorge besser die elterliche Verantwortung. Kann man keinem Elternteil entziehen.
Jugendamt keine Berichte mehr schreiben. Hausbesuche bei den Eltern. Gespräche. Verhandeln.
Bei ersten Termin oft Einigung möglich, da durch frühe Intervention keine "schmutzige Wäsche gewaschen werden kann."
Ist keine Einigung möglich werden die Eltern aus dem Termin herausgenommen und durch einen Berater/Psychologen betreut bzw. beraten. Weitere Terminvergabe, zeitnah. Leider wenig gut ausgebildete Familienpsychologische Gutacher.
Eltern werden genötigt in die Beratung zu gehen, das schuldet man den Kindern. Prinzip Cochemer Modell Rechtsanwälte, Jugendamtsmitarbeiter, Sachverständige und Richter treffen sich am runden Tisch.
Interdisziplinäre Zuammenarbeit; monatliches Treffen.
Das sind die Rahmenbedindungen des Cochemer Modell.
Top3
Hans-Christian Prestien Familienrichter a.D ABC Kindesvertretung Aufruf zur Spendengala am 29.10.2016 in Cottbus.
A.K.
