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Auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen besuchten Großeltern im Namen der BIGE die Diskussion im Bundestag unter dem Titel "Zwischen Anspruch und Realität - Das Bundeskinderschutzgesetz" am 10 Dezember 2015 in Berlin.

Wir sind als "verstoßene Großeltern" zu einer Diskussion der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladen worden zu der Tagung "Zwischen Anspruch und Realität – Das Bundeskinderschutzgesetz." 

Ein weiteres Großelternpaar aus Schwerin, das ihren Enkel nicht mehr sehen darf, lernten wir dort kennen. Die Parallelen der einzelnen Geschichten sind verblüffend und erschreckend.

Die Diskussion war sehr interessant und aufschlussreich. Das Hauptthema (nach unserem Empfinden) war: Wie können Kinder vor Gewalt, physisch und psychisch, geschützt werden.

Welche Fortschritte das Gesetz für die Frühen Hilfen und den Schutz von Kindern wirklich gebracht hat.

Als Herr Dr. Kindler feststellte, dass es ganz wichtig ist, dass Kindeswohlgefährdung frühzeitig und auch vom Umfeld des Kindes erkannt wird, meldeten wir Großeltern uns zu Wort und berichteten, was einem widerfährt, wenn man Kindeswohlgefährdung bei den eigenen Enkeln bemerkt und dies nicht totschweigt sondern bei den dafür zuständigen Behörden benennt.

In unserem Fall endete unser engagiertes Handeln mit Kontaktentzug zu den Enkeln. Wir erhielten weder vor dem Familiengericht noch vor dem OLG das Umgangsrecht. In beiden Verfahren wurde nur das „Zerwürfnis“ zwischen Kindesmutter und den Großeltern bewertet.

Nach diesem Hinweis bemerkte Herr Dr. Heinz Kindler vom Dt. Jugendinstitut e.V., dass diesbezüglich noch ein „dickes Brett“ zu bohren sei. Später bei einem Gespräch in der Pause teilte er uns mit, dass nach seinem derzeitigen Kenntnisstand eine Studie in Bremen über das Umgangsrecht läuft.

Viel Aufmerksamkeit für unser Thema „Verstoßene Großeltern“ fanden wir auch bei Frau Henriette Katzenstein vom Dt. Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.

Ihr Denkanstoß: Es wäre wichtig, eine belastbare Zahl der Gerichtsverfahren hinsichtlich Umgangsrecht, die negativ für die Großeltern bzw. Enkel ausgegangen sind, zu erhalten.

Alles in Allem haben wir den Besuch in Berlin in positiver Erinnerung und sind sicher, dass wieder ein kleines Mosaikteilchen im großen Ganzen bewegt wurde.

Wir sind so viele…dieses, unser aller trauriges Thema muss benannt werden und in das Bewusstsein der Entscheidungsträger gelangen. Denn eines haben wir wieder bemerkt, die Tatsache, dass es so viele Großeltern gibt, die ihre Enkel nicht mehr sehen dürfen, löst immer noch ungläubiges Staunen aus.

J. D. (verstoßene Großmutter)

Zwischenruf einer Selbsthilfegruppe „Großeltern, die ihre Enkel nicht sehen dürfen“ zur Anhörung von betroffenen Großeltern zum Bundeskinderschutzgesetz mit dem Thema „Zwischen Anspruch und Realität.“

So begrüßenswert die Einladungen von betroffenen Großeltern und Selbsthilfegruppen  durch Bundestagsparteien auch sein mögen, so verwunderlich ist das ungläubige Erstaunen von Abgeordneten, wenn sie dann von betroffenen Großeltern hören, wie zahlreich diese Trennungsfälle in der Republik und die unterschiedlich ausfallenden Urteile der Familiengerichte sind!

Die verschiedenen Bundestagsausschüsse, in denen alle Parteien vertreten sind, befassen sich seit Jahren mit diesem Trennungsthema im Rahmen des § 1685 BGB mit dem Ziel einer verbesserten Familienrichter-Ausbildung und Qualifikation von Verfahrensbeiständen und unterbreiten dazu  dem gesamten Plenum ihre ausgearbeiteten Vorschläge. Aber es passiert wenig! Wenn man weiß, dass es ca. mehr als 4 Millionen Trennungskinder in Deutschland gibt und die jährliche Zuwachsrate rd. 200.000 Kinder ausmacht, die einen Elternteil und sehr sehr oft auch die Großeltern insbesondere bei Scheidung verlieren, so kann man die Dimension wissen! Wieso dann „ungläubiges Staunen“ bei unseren Volksvertretern? Die in den Ausschüssen arbeitenden Abgeordneten sollten doch ihren Parteien die behandelten Themen besser vermitteln können und diese sollten sich endlich bewegen.

I.B.V.