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Familienrecht-Ratgeber - setzt sich mit dem weiten Feld des Familienrechts auseinander.

Die Anzahl der Ehescheidungen steigt seit 1993 - mit Ausnahme des Jahres 1999 - konstant an, obgleich die Anzahl der Eheschließungen im gleichen Zeitraum beständig abgenommen hat. Von den 1991 geschlossenen Ehen waren zehn Jahre später bereits 20% wieder geschieden, weitere werden folgen. Insgesamt jede dritte Ehe endet heute nicht durch Tod eines der Ehepartner, sondern vor dem Familienrichter.

Die Betroffenen mag es vielleicht ein wenig trösten, dass sie mit ihrem Schicksal also nicht allein sind. Es entsteht aber vor allen Dingen das Bedürfnis bzw. die Notwendigkeit, sich mit dem weiten Feld des Familienrechts auseinander zu setzen.

Auf diese und weitere Fragen will der Familienrecht-Ratgeberversuchen, eine Antwort zu geben.

Die Seiten des nebenstehenden Links können und wollen die anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Dies schon deshalb, weil im Ehescheidungsverfahren und in bestimmten weiteren Verfahren die Vertretung wenigstens einer Partei durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben ist. Ziel dieses Ratgebers kann es daher nur sein, Ihnen einen ersten Überblick über die komplizierte Materie des Familienrechts zu verschaffen. Die Einzelheiten gerade Ihres „Falles“ kann er nicht lösen. Er bietet Ihnen aber nach der Lektüre die Möglichkeit, Ihren Rechtsanwalt /Ihre Rechtsanwältin gezielter auf bestimmte Fragen und Probleme anzusprechen.

Der Betreiber dieser Seite (Autor: Hans-Otto Burschel, Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen) übernimmt keine Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität der auf dieser Internetseite unentgeltlich zur Verfügung gestellten Informationen.