Presse / Medien


Fachtag Gemeinsam Getrennt Erziehen

 

Gemeinsam getrennt erziehen: Was so selbstverständlich und leicht klingt, ist tatsächlich ein neuer Blick auf Elternrollen nach Trennungen und eine Praxis, die, wie die Beratungserfahrung zeigt, oft alles andere als leicht ist.

 

Bei diesem Fachtag wollen wir uns mit gemeinsam verantwortlich wahrgenommener Elternschaft näher beschäftigen, mit einem Schwerpunkt auf die Väter, aber nicht ausschließlich mit ihnen...

 

Link:  Doku _Fachtag Gemeinsam Getrennt Erziehen 02.09.2022.pdf

 

Doku Fachtag Gemeinsam Getrennt Erziehen 02.09.2022 001 

 


 

Artikel der Schwäbischen Zeitung

Verstossene Grosseltern

Von Herrn Dirk Grupe

 

Link:

Schwaebische Zeitung, Verstossene Grosseltern.pdf

 


 

Sehnsucht nach der heilen Familie

Quelle: Magazin 6+60. www.magazin66.de 

Autor: Herbert Fuehr
 
 
Sehnsucht nach der heilen Familie 
 
Nach einer Scheidung entscheiden manchmal Gerichte über den Umgang mit Enkeln
 
Ihre Enkelkinder nicht mehr sehen zu dürfen, gehört zu den schlimmsten Erfahrungen, die Großeltern machen können. Das passiert meist, wenn Eltern nach Trennung oder Scheidung oder nach dem Tod eines Elternteils den Kontakt zu Oma und Opa verbieten. Zwar gibt es ein gesetzliches Umgangsrecht für Großeltern, aber das ist nicht uneingeschränkt. Im Streitfall kann es zwar erkämpft werden, aber das hinterlässt bei allen Beteiligten Wunden, wie auch immer die Auseinandersetzung ausgeht.
 
Jährlich verlieren in Deutschland etwa 50.000 Kinder den Kontakt zu einem Elternteil und zugleich zu den Großeltern, schätzt Aybike Soybaba. Sie hat es als »ausgegrenzte Großmutter«, wie sie sich selbst nennt, persönlich erlebt und eine schmerzliche Niederlage erlitten. Deshalb schloss sich die Bambergerin vor zehn Jahren der Bundesinitiative Großeltern (BIGE) an und ist inzwischen deren bayerische Landesvorsitzende. »Viele sind so naiv wie ich damals war und verlassen sich darauf, dass es für Großeltern ein gesetzliches Umgangsrecht gibt«, sagt die 68-Jährige. Doch der entsprechende Paragraph 1685 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) knüpft das grundsätzliche Recht an die Bedingung, dass der Umgang »dem Wohl des Kindes dient«. Das ist ein sehr dehnbarer Begriff – wenn Eltern und Großeltern sich darüber nicht einig werden, müssen zumeist Jugendämter oder Familienrichter entscheiden.
 
Das weiß auch die Nürnberger Familienanwältin Silvia Schöttner, die schon viele Eltern und Großeltern beraten und zu Ämtern und Justizbehörden begleitet hat. »Wenn Großeltern zu mir kommen und sagen, sie hätten gerne mehr Kontakt zu ihren Enkelkindern, aber die Eltern oder ein Elternteil würden das nicht gestatten«, dann erläutere sie, welche Möglichkeiten es gibt, um den Umgang zu realisieren. Wenn die Eltern mitmachen, könne sie auch als Mediatorin tätig werden, dafür ist sie ausgebildet. Sie tritt dann allerdings nicht als Anwältin einer Seite auf, sondern als neutrale Vermittlerin. Für Fragen des Umgangs, räumt sie ein, sei eine psychosoziale Mediation, die man über das Jugendamt bekommen könne, »eher zu empfehlen als eine Anwalts-Mediation«. Wenn das nichts helfe, würde sie raten, sich eher an das Jugendamt als ans Familiengericht zu wenden. Dort landen in der Regel nur die strittigen Fälle – also solche, in denen sich die Beteiligten nicht selbst einigen können. Es seien insgesamt nicht allzu viele, heißt es bei den Jugendämtern in Nürnberg und Erlangen. Aber jeder einzelne ist für die Beteiligten sehr schmerzhaft.
 
Die BIGE wird eher niedrigschwellig aktiv, deshalb hat sie mit sehr viel mehr Betroffenen zu tun. Sie arbeitet wie Selbsthilfegruppen – die aber bei diesem Problem im Mittelfranken äußerst rar sind. Aybike Soybaba erklärt das so: »Wir gehören ja alle noch einer Generation an, die damit etwas verschämt umgeht. So etwas spricht sich in der Nachbarschaft schnell herum.« Selbst in der Stadt wolle niemand, dass Bekannte oder gar Geschäftspartner von Familienproblemen erfahren, die bislang verborgen geblieben sind oder allenfalls Anlass zu Gerüchten gegeben haben. Dennoch hält es Soybaba für »ungemein wichtig, darüber zu reden, sonst macht einen das wirklich krank«.
 
 
 
Mutmaßungen über schlimme Vorfälle
 
Die Zurückhaltung hat vielleicht auch damit zu tun, dass in solchen Fällen oft Mutmaßungen aufkommen, in der Familie müsse schon etwas Schlimmes vorangegangen sein, wenn es solch ein Zerwürfnis gebe.
 
Aybike Soybaba will das nicht bestätigen. Wer Rat suche, finde bei der BIGE viel Verständnis, denn fast alle ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten ähnliche Erfahrungen gemacht.
 
Für die Kinder spielen Oma und Opa ein unersetzliche Rolle. »Solange es funktioniert, sind Großeltern absolut wichtig und in Krisenzeiten gerade der verlässlichste Teil«, sagt Soybaba. Kinder spürten oft frühzeitig, wenn es bei den Eltern kriselt, und oft seien da die Großeltern diejenigen, »wo es Ruhe und Ordnung gibt«. Je enger die Bindung sei, desto härter treffe es beide Teile, wenn der Kontakt abgebrochen werden müsse, weil die Eltern das nicht mehr wollten.
 
In Gesprächen versucht man bei der BIGE, einvernehmliche Lösungen zu finden. Aber weil die meisten Betroffenen erst kommen, wenn schon zu viel Porzellan zerschlagen wurde, sind die Erfolgsaussichten gering. Der nächste Schritt würde dann zum Jugendamt führen. Wenn es auch dort keine Lösung gibt, bleibt der Gang vor Gericht mit anwaltlichem Beistand. Das sei vor allem eine Geldfrage. Tatsächlich kann eine mittlere bis hohe dreistellige Summe fällig werden, und wenn eine Vereinbarung getroffen wird, kostet das noch einmal etwa 300 Euro. Das müsse man sich leisten können, betont Soybaba. Sie kenne Fälle, da gingen Großeltern sogar bis vors Oberlandesgericht, zahlten viel Geld – und unterlagen am Ende doch.
 
Mit Behörden, Mediation und Familiengerichten hat Anwältin Silvia Schöttner genug Erfahrungen, gute und schlechte, geht »aber davon aus, dass das Jugendamt grundsätzlich das Wohl des Kindes im Sinn hat«. Allerdings gebe es für das Kindeswohl keine objektiven Kriterien, selbst entwicklungspsychologische Gutachten, die im Rahmen eines Verfahrens eingeholt würden, böten keine Garantie.
 
»Umgangsstreitigkeiten sind ein großer Teil unserer Arbeit«, sagt Claudia Amm, die beim Jugendamt Nürnberg die Abteilung Allgemeine Sozialdienste leitet. »Natürlich versuchen wir zuerst, beide Seiten zusammenzubringen. Wir machen auch Mediation.« Aber überwiegend gehe es um die Eltern nach der Trennung, während ein Streit mit Großeltern über das Umgangsrecht eher selten vorkomme. Meist schwele der Konflikt »schon lange, bevor wir davon erfahren«. Und wenn, dann sei die Situation meist schon verfahren, »weil da auch immer die Trennungsprobleme der Eltern stehen«.
 
 
 
Das Jugendamt wird eingeschaltet
 
Familienanwältin Silvia Schöttner kann das bestätigen. Mediation werde angeboten, »wenn beide Seiten das wollen«. Oft sei es aber so, dass gerade in »hochstrittigen Fällen« Eltern und Großeltern nicht mehr miteinander sprächen und nicht einmal im gleichen Raum sitzen wollten. Möglicherweise ziehen die Großeltern gleich vor Gericht – aber auch dann wird das Jugendamt automatisch eingeschaltet, um mit Eltern, Großeltern und Enkelkindern zu reden und dann für das Gericht eine Stellungnahme abzugeben.
 
In manchen Fällen hat Schöttners Erfahrung nach auch das Familiengericht vor der Verhandlung eine Mediation durch extra ausgebildete Richter vorgeschlagen, um eine gütliche Einigung zu erreichen. Entscheidend sei auch immer der Wille der Kinder. Den herauszufinden, sei schwierig. Ist das Kind unbeeinflusst oder manipuliert? Sagt es, was es wirklich will oder was Mama oder Papa verlangen? Oft träten schwelende Probleme zwischen Eltern und Großeltern oder länger zurückliegende Verletzungen oder Vertrauensbrüche erst jetzt zutage. Haben sich vielleicht Großeltern über die Erziehungsmethoden der Eltern permanent hinweggesetzt? Die Beteiligten hätten das bisher nicht hinbekommen, meint Silvia Schöttner, »und nun soll ein Richter entscheiden, was das Beste für das Kind ist«.
 
Dabei müssen die Großeltern quasi als »Kläger« darlegen, wie bisher das Verhältnis war, erläutert Anwältin Schöttner, damit ersichtlich wird, »ob es gut und für die Entwicklung der Kinder förderlich ist, wenn sie weiterhin in Kontakt mit Oma und Opa bleiben«.
 
Ganz zufrieden wird keine Seite mit der Entscheidung sein, egal, ob der Kontakt bleiben oder endgültig abgebrochen werden soll. Die Familienanwältin und die Vertreterin der Bundesinitiative Großeltern sind sich jedenfalls in einem Punkt einig: Wäre die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland schon voll umgesetzt und wären die Kinderrechte im Grundgesetz verankert, könnten auch die Rechte von Enkelinnen und Enkeln und ihr eigener Wille im Streit um das Umgangsrecht besser berücksichtigt werden. »Gerade bei Trennungen sind Kinder oft nur Verhandlungsmasse«, kritisiert Silvia Schöttner.
 
Die BIGE will, dass der Begriff Kindeswohl im Gesetz ganz gestrichen und Großeltern auch in strittigen Fällen erlaubt wird, regelmäßig Kontakt zu Enkelkindern aufnehmen zu können. Noch ist es nicht so weit. Aybike Soybaba hat für sich selbst die Konsequenzen aus der verhängten »Kontaktsperre« gezogen: Sie wurde Tagesmutter in einer betrieblichen Kita. »Von mir als Ersatzoma bekommen nun dort alle Kinder das, was ich meinen Enkelkindern nicht geben durfte.«
 
Herbert Fuehr
 
Foto: Kampus Production / pexels
 
 
Finden Sie Ihre Wunschenkel
 
Dass sich Großeltern und Enkelkinder gegenseitig guttun, ist unbestritten. Es gibt jedoch viele Gründe, warum die Generationen nicht zueinander finden. Der Verein »Großeltern stiften Zukunft« schafft hier Abhilfe. Er vermittelt Kontakte und hilft damit älteren Menschen ebenso wie den Familien. Rund 60 Wunschgroßeltern werden aktuell in Nürnberg gesucht. Dabei sind nicht nur Paare angesprochen, sondern auch Alleinstehende, die sich engagieren möchten. Über einen Kriterienkatalog, der auf der Homepage des Vereins zu finden ist, kann man seine Suche konkretisieren. Denn die Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten ist groß. Das Alter der Wunschenkelkinder reicht vom Baby oder Kleinkind bis zum Teenager. Doch unabhängig davon erwartet der Verein, dass sich die Beziehung zwischen den Generationen über mehrere Jahre entwickeln kann. Wunschgroßeltern sind kein kurzfristiger Kinderbetreuungsdienst, sondern eine Aufgabe mit der Möglichkeit, zu Wahlverwandten zu werden. Interessenten wenden sich an Yasmin Chaudhri, Tel. 0911-214 2133, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder füllen das Kontaktformular aus, das unter Projekte bei www.grosseltern-stiften-zukunft.de zu finden ist. Hier gibt es auch das neu geschaffene Angebot einer Beratung für Großeltern, die ihre natürliche Rolle nicht leben dürfen. Zwei Seelsorger sind Ansprechpartner am Telefon und unterstützen in dieser schwierigen Situation.
 

 

Besuchsrecht der Großeltern

https://www.rbb-online.de/zibb/service/recht/besuchsrecht-grosseltern.html


 

Am 18. Oktober berichtete der Sender Radio blau Leipzig

(Autorin: Dr.Karin Fahlke )

 


 

Was fehlt, wenn Oma und Opa nicht da sind?

Was fehlt, wenn Oma und Opa nicht da sind? - Neue Osnabrücker Zeitung vom 18.04.2020. Autorin: Christine Adam.


 

Wenn Großeltern fehlen

„Ich habe meine Großeltern nie kennengelernt“

„Ich habe keine Großeltern“

„Meine Großeltern sind schon lange tot“

„Zu meinen Großeltern haben wir nie Kontakt gehabt“

„Ich weiß nicht, wo meine Großeltern leben“

 

So oder ähnlich hört es sich bei einigen jungen Leuten an, wenn sie über ihre Großeltern reden. Sind Großeltern überhaupt notwendig? Muss man sie kennen, oder Kontakt haben? Sind sie wichtig für die kindliche Entwicklung oder für das Wohlbefinden?

 

Erst einmal macht es einen Unterschied, WARUM Großeltern fehlen.

Waren sie bei der Geburt bereits verstorben?

Sterben sie im Laufe der Kindheit?

Leben sie an einem weit entfernten Ort?

Werden sie bewusst ausgegrenzt? Etwa bei Trennung der Eltern?

 

Oder grenzen sie sich selbst aus, z.B., weil sie mit der Lebensgestaltung ihrer Kinder nicht zurechtkommen, oder diese sich getrennt haben? Nach Schätzung der Bundesinitiative Großeltern in Euskirchen, BIGE brechen bei jedem 5. Scheidungsfall die Kontakte zwischen Kindern und ihren Großeltern ab.

Für viele Kinder ist das -neben den bekannten Scheidungsfolgeerscheinungen- ein zusätzlicher Verlust, welcher zugegebenermaßen nicht sofort erkennbar ist, aber doch einschneidend für die Kinder. Denn viele hatten bis zur Trennung der Eltern ein gutes Verhältnis zu Oma und Opa. Und auch in der Zeit elterlicher Streitigkeiten waren diese oft ein Hort, wo mich einfach jemand in den Arm nimmt, ohne zu fragen, jemand liebt mich ohne Vorbehalt und ohne mich zu erziehen. Ohne Konsequenzen hören mir Oma oder Opa einfach zu. Oft haben die Großeltern die Kinder gern und mit viel Liebe betreut, ohne lang darum gebeten zu werden, ohne bezahlt zu werden, ohne pädagogisches Konzept, sie waren einfach nur da, und waren doch verantwortungsvoll.
Abgesehen von den Gefühlen sind es durchaus auch wichtige Funktionen im System „Kindheit“, welche für Kinder langfristig von Bedeutung sind:

Großeltern bieten Stabilität im Familiensystem, sind bei Familienfeiern zugegen oder laden dazu ein. Sie tragen bei zur Identität des Kindes – Fragen, die immer wieder gestellt werden: wer bin ich, wo komme ich her? Der Aktionsradius der Kinder ist größer, ein weiterer Ort, an dem ich „zuhause“ bin. Die großelterliche Wohnung sieht anders aus, das Essen schmeckt anders. Die Kinder lernen oft „andere Welten“ kennen, andere Hobbies, Freunde der Großeltern, manchmal eine andere Sprache, ein anderer Dialekt. Großeltern können mit ihrer eigenen Geschichte eine Verbindung schaffen in die Vergangenheit, Kinder gewinnen Informationen aus erster Hand und Wissen über die Vergangenheit, wie sie nicht in Geschichtsbüchern steht. Die Kinder machen ganz eigene Erfahrungen mit älteren Menschen, mit Krankheiten, mit Tod, mit der Vergänglichkeit.   

Zugegebenermaßen sind die Großeltern nicht zwangsläufig lieb oder verkörpern nicht das, was Eltern gerne hätten. Aber muss man diesen Anspruch haben? Mit der richtigen Haltung ist es bereichernd. Eltern kann man sich nicht aussuchen – warum soll man Großeltern aussuchen dürfen? Oder Schwiegereltern? Die schon, meinen oft Trennungseltern und unterbinden den Kontakt zu den jeweils anderen Großeltern. Oft waren „die noch nie nett zu mir“, waren „gegen die Heirat“, konnten mit „meinem Kind noch nie etwas anfangen“, etc. Egal, wie es vorher war. Wenn die Kinder Kontakt mit den Großeltern hatten, ist es für sie ein Verlust, nach der elterlichen Trennung auch noch die Großeltern zu verlieren. Abgesehen von diesem Verlust werden später oft die Langzeitwirkungen deutlich: Kinder getrennter Eltern erinnern sich an andere Zeiten und fragen sich irgendwann, warum Mutter oder Vater plötzlich schlecht über die Großeltern sprechen, just zu dem Zeitpunkt, als sie sich trennten. Kinder gehen auf Distanz zu den eigenen Eltern und üben Kritik: lügen sie oder übertreiben sie? Oft beeinflusst das ihr eigenes Familienbild, sie werden misstrauisch.

Eine besondere Herausforderung gibt es in Patchworkfamilien. Hat hier jeder eine Oma und einen Opa? Beachten Großeltern nur ihr eigenes Enkelkind? Oder gelingt es, wie bei Jonas, der aus einer Patchworkfamilie kommt und erzählt: „Ich hatte keine Oma, aber wenn Oma und Opa meiner Stiefschwestern gekommen sind, haben sie uns alle mit gleicher Aufmerksamkeit bedacht und jeder hat die gleichen Geschenke bekommen. Eva hat das nicht immer gepasst. Aber letztendlich waren wir Alle glücklich.“ Jonas ist 41. Kinder merken sich das!

In familienrechtlichen Verfahren werden Großeltern und ihre Rolle leider meistens gar nicht thematisiert. Obwohl auch sie ausdrücklich im BGB erwähnt sind: „Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient“ §1685 BGB. Aber welche Großeltern wollen schon ihr Recht hier einklagen, und wie wollen sie beweisen, dass dies dem Wohl des Kindes dient? Trotzdem gibt es für die Verfahrensbeteiligten hier Möglichkeiten: Jugendamt und Verfahrensbeistand könnten zumindest den Gedanken fassen, die Großeltern als Ressource zu sehen. Der Verfahrensbeistand ist in der Regel beauftragt, „an einer gütlichen Einigung mitzuwirken“, er/sie kann hierzu auch mit den Großeltern reden. Bei Gericht kann die Rolle der Großeltern bei den Streitigkeiten mit einbezogen werden: welchen Einfluss haben sie auf Kinder und Enkel, gießen sie etwa Öl ins Feuer oder können sie stabilisierend wirken? Bei Umgangsbegleitungen könnte man z.B. auch die Großeltern mit einbeziehen.

Wenn Großeltern tatsächlich fehlen, dann fehlen sie weniger, wenn

  • Verbindungspersonen präsent sind
  • Eltern, Freunde, Verwandte grundsätzlich positiv über sie reden
  • die Kinder „Andenken“ haben über eventuelle Ähnlichkeiten gesprochen wird
  • die Kinder über ihre Herkunft und Vergangenheit wissen

Zur Beruhigung: Die meisten Kinder und Jugendlichen haben -im Gegensatz zu anfangs erwähnten Aussagen- ein gutes Verhältnis zu ihren Großeltern und reden positiv über sie. Eine Trennung der Eltern sollte das nicht ändern.

Dr. Charlotte Michel-Biegel
Erziehungswissenschaftlerin, promov. Pädag. Psychologie
Gutachterin, Verfahrensbeiständin bei Familiengerichten
Buch: Wenn die Luft brennt – Kinder im Trennungskrieg, Kern-Verlag


Ratgeber - Die Luft brennt - Bücher mit Leseproben

https://www.suchbuch.de/leseproben/ratgeber_buecher/die_luft_brennt/4673


Artikel aus der Zeitschrift Großeltern 1 2020

"DRÖHNENDE STILLE"

Bericht von Matthias Lauerer: Text 

Marie-Anne Spross: Illustrationen

 


 

Unsere Einladung beim Bundespräsidenten am 30. August 2019 im Schloß Belvue

  • Bürgerfest
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Auf den Fotos Aybike Soybaba und Annemie Wittgen vom Vorstand der BIGE.

Offizielle Einladung

Antwortschreiben der BIGE

Antwortschreiben Bundespräsidialamt

 


Unsere Schwerpunkte für 2018


 

Kontaktabbruch zu Töchtern, Söhnen und den Enkelkindern - Was tun bei einer derartigen Herausforderung?

„Funkstille“ zu Töchtern und Söhnen macht Großeltern den Kontakt zu den geliebten Enkelkindern unmöglich. Aber auch bei Trennung, Scheidung oder Tod eines Elternteils kann es Verwerfungen in der Familie geben, so dass die Beziehung zwischen Großeltern und Enkelkindern behindert oder auch beendet wird. Häufig geschieht das ohne Aussprache oder Erklärung, von heute auf morgen gibt es keinen Kontakt. Alle Beteiligten leiden unter der Situation, besonders aber die Enkel/innen, die dadurch die Großeltern als wichtige Bezugspersonen verlieren.

Die Selbstinitiative „BIGE“ bietet betroffenen Großeltern bundesweit die Möglichkeit zu vertrauensvollen und vertraulichen Gesprächen in einer Gruppe ; des Erfahrungsaustausches; Informationen u.a. zur rechtlichen Situation; Vorträge , Seminare u.a.m., um sich intensiver mit der Problematik auseinanderzusetzen.
Schon 2002 wurde diese Großelterninitiative von einer betroffenen Großmuttern initiiert und gegründet.

Auf die Bedeutung und die diversen Aufgaben der „BIGE“ im Spannungsfeld von Familien möchte ich kurz eingehen.
Wie bekannt, befindet sich die „traditionelle Familie“ aufgrund unterschiedlichster Ursachen in einem Prozess der Wandlung und einer Veränderung hin zu neuen Familienformen. Eine Auswirkung ist, dass vermehrt eine Konzentration auf die Kernfamilie erfolgt, mit der Folge, dass viele Eltern keinen oder nur punktuellen Kontakt zu ihren Töchtern und Söhnen haben. Werden sie Großeltern, ist dann kein oder nur sporadischer Kontakt zu den Enkeln/innen gegeben.
Großeltern haben aber eine große Bedeutung für die Enkelkinder: Sie repräsentieren ihre Wurzeln, sie sind Personen, die ihre Enkelkinder bedingungslos und grenzenlos lieben; sie sind zuverlässig, bieten Geborgenheit und Konstanz; bieten andere Erfahrungen; nicht mehr gefordert von den alltäglichen Aufgaben und Sorgen reagieren sie gelassener...
Umgekehrt ist ein guter Großeltern – Enkelkinder Kontakt für die Omas und Opas gewinnbringend. Sie bekommen eine zweite Chance, die sie bei ihren Kindern nicht unbeschwert nutzen konnten. Die enge Bindung zu den Enkeln eröffnet ihnen neue Perspektiven; vermittelt Spaß, Freude, Glück; aktiviert; hält jung und kann bei einem ausbalancierten Umgang (Ein Übermaß erzeugt Stress!) lebensverlängernd wirken, wie eine Berliner Altersstudie zeigt. Demnach ist die eigene Motivation entscheidend - Man muss wollen, nicht müssen!
Fehlender Großeltern – Enkelkinder Kontakt ist belastend, schmerzt und wirkt krankheitsfördernd oder krankmachend. Abgesehen von der Kaskade eigener, negativer Gefühle, steigert die Tabuisierung des Themas „Kontaktabbruch“ in der Öffentlichkeit die Belastung. Wer sich traut, das schambesetzte Problem offen anzusprechen, wird nicht selten mit Unverständnis, Misstrauen, guten Ratschlägen, spekulativen Schuldzuweisungen konfrontiert. Das hilft nicht weiter, verschlimmert für die Betroffenen die Situation, so dass aus Selbstschutz Rückzug und Verschweigen praktiziert wird.

Die Selbsthilfeinitiative „BIGE“ bietet bei regelmäßigen monatlichen Treffen in Köln (seit 5 Jahren) und in Euskirchen (seit 10 Jahren) für Großeltern die Möglichkeit, in geschütztem Rahmen offen über die belastenden Probleme zu sprechen und zu erfahren, dass viele andere auch betroffen sind. Das relativiert etwas die eigenen Sorgen und kann ein erster Schritt der Entlastung sein. Alle Teilnehmer/innen haben ähnliche Probleme, nämlich fehlenden, punktuellen oder belastenden Kontakt zu ihren Kindern und Enkelkindern. Die bewirkt ein Gefühl des Versagens, der Schuld, der Trauer, der Hilflosigkeit und Hoffnungslosigkeit. Das lähmt und belastet und kann krank machen. Die Mitglieder der „BIGE“ lernen von- und miteinander. Sie tauschen ihre Erfahrungen aus, ermutigen sich gegenseitig und stützen sich. Dadurch relativiert sich das Problem. Nach und nach entwickeln die Teilnehmer/innen wieder Initiative. Sie erwerben Fähigkeiten zur besseren Bewältigung und intensivieren den vertrauensvollen Kontakt untereinander. Diverse Vorträge und Workshops von Fachdozenten, - in Kooperation mit dem „Haus der Familie“ in Euskirchen, - Coaching von Fachleuten und viele Gespräche helfen, sich vertiefter mit der Problematik das Kontaktabbruchs auseinanderzusetzen, auch die eigenen Anteile zu sehen und zu reflektieren, somit die Gesamtproblematik besser zu verstehen und im Austausch mit den Anderen langsam eine andere Haltung zum Unabänderlichem zu entwickeln (Akzeptanz, Loslassen).
„Es ist, wie es ist, aber es wird, was du daraus machst!“ (unbekannter Verfasser)

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, die eigene Elternrolle zu reflektieren: Das beinhaltet, Töchtern und Söhnen auf Augenhöhe zu begegnen, statt in ihnen weiterhin
das Kind zu sehen. Der gewünschte gute Kontakt zu den Enkelkindern ist nur dann möglich, wenn ein ehrlicher, offener, wertschätzender, respektvoller gegenseitiger
Umgang von Eltern und Kindern gelebt wird und eine offene, ehrliche Kommunikation praktiziert wird.
Für Großeltern beinhaltet das aber auch, „gute Ratschläge“ zu vermeiden, kein Aufopfern, Unterstützung, aber keine Einmischung, keine Gegenleistungen zu erwarten, bewusst oder unbewusst Druck auszuüben, Schuldgefühle zu erzeugen, Vieles besser zu wissen und zu machen, ihr persönliches Glück von den Kindern anhängig zu machen. Mit Liebe, Unterstützung und Hilfe dürfen keine
Gegenleistungen verknüpft werden. Das, was man tut und gibt, erfolgt freiwillig!
Kurzum, die Auseinandersetzung mit den Kontaktstörungen, bzw. dem Kontaktabbruch sollte letztlich dazu führen, einen Perspektivenwechsel zu vollziehen. Statt zuerst an andere zu denken, sich selbst zurückzunehmen, wäre es hilfreich, sich aus den vielfältigen Verstrickungen bewusst zu lösen, den Fokus auf das eigene Leben zu richten und für gut für sich zu sorgen, Motto: „Jetzt bin ich an der Reihe!“ (Resilienz) .
Davon ausgehend lässt sich die Wut, Trauer, Enttäuschung, Hoffnungslosigkeit besser ertragen, zudem wird Energie freigesetzt, die Hoffnung nicht aufzugeben und den Enkelkindern trotz fehlenden Kontakts mental nahe zu sein.

Ein wichtiges Thema der Gruppengespräche ist , welche Möglichkeiten bestehen, den geliebten Enkelkindern trotz fehlenden Kontakts nahe zu bleiben, bzw., welche behutsamen Schritte möglich sind, um in Kontakt zu treten. Dies sollen Zeichen der Großeltern an die Enkelkinder sein „Wir sind für euch da!“. Trotz fehlenden Kontakts schicken viele Großeltern immer wieder zu Festen, Geburtstagen, Briefe und Päckchen an die Enkelkinder. Sie sind glücklich, wenn diese nicht zurückkommen. Andere Großeltern suchen gezielt öffentliche Veranstaltungen des Kindergartens, der Schule, des Sportvereins, der Kirche u.a. auf, um ihre Enkelkinder zumindest mal zu sehen und ggf. in Kontakt zu kommen, wenn ihnen das nicht verwehrt wird. Wieder andere nehmen die Hilfe von einem Coach oder Mediator in Anspruch, um mögliche Kontakte zu initiieren. Die Gruppenmitglieder machen sich untereinander immer wieder Mut, am Ball zu bleiben, trotz Misserfolgen (Motto.“Handle so, als wäre kein Scheitern möglich!). Nicht zu vergessen ist, dass bei den Gruppentreffen von den kleinen Fortschritten erzählt wird. Besonders positiv wirkt es, wie es vor kurzem in der Gruppe dargelegt wurde, wenn nach 8 Jahren des fehlenden Kontakts, sich für Eltern- Kinder – Enkelkinder eine neue gemeinsame Entwicklung anbahnt.

Obwohl Großeltern das Recht auf Kontakt zu ihren Enkelkindern haben, fördert das mögliche Einklagen selten eine für alle Beteiligten positive Entwicklung und wird aus Rücksicht auf die Enkelkinder nur in wenigen Fällen umgesetzt.

Manchmal musst du akzeptieren,
dass manche Menschen immer
einen Platz in deinem Herzen haben-
aber nie in deinem Leben! (gofeminin)

Ch.H., Mitglied der „BIGE“ Köln


Großeltern im Spannungsfeld Familie

Der Kontakt zu nicht-elterlichen Bezugspersonen dient nach Expertenmeinung und Erfahrung dem Kindeswohl. Deshalb ist der Umgang von Großeltern und Geschwistern im 1998 reformierten Kindschaftsrecht festgeschrieben: "Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.", lautet der Paragraph §1685 BGB.
Wenn es aber zu Spannungen in Familien oder gar Trennung der Eltern kommt, dann wird im Streitfall dieses Umgangsrecht nicht selten gebrochen und Großeltern und ihren Enkeln mitunter der Umgang verwehrt. Schätzungsweise 150.000 Kinder verlieren jährlich den Kontakt zu einem Elternteil und zu den Großeltern. Nicht nur Trennung, sondern auch Tod eines Elternteils kann zum Abbruch des Kontakts zwischen Kind und Großeltern führen.

„Großeltern im Spannungsfeld Familie“ lautet der Titel des Bundestreffens der Bundesintitiative Großeltern (BIGE) am 21.4.2018 in Euskirchen, den Annemie Wittgen anlässlich ihrer 10-jährigen Leitungstätigkeit der Selbsthilfegruppe in Euskirchen organisiert hat. In verschiedenen Workshops konnten Betroffene sich informieren über Mediation und Traumapädagogik, zur Resilienz und Selbstfürsorge, aber auch über die praktische Umsetzung der Doppelresidenz. Der VBM, vertreten durch Antonia Milbert, war mit einem Workshop zur „Partnerschaftlichen Aufgabenteilung der Eltern von Anfang an in der Lebensverlaufsperspektive“ dabei.

Das Wechselmodell nach Trennung kann eine Chance für betroffene Großeltern sein, den Kontakt zu den Enkeln aufrecht zu erhalten. Daher begrüßt die BIGE das BGH-Urteil im Februar 2017, das im Zweifelsfall der Doppelresidenz den Vorrang einräumt. Denn allein der §1685 BGB reicht in seiner jetzigen Form nicht aus, das Umgangsrecht der Großeltern durchzusetzen: Missachtung seitens eines Elternteils bleibt in der Praxis meist folgenlos.

Die BIGE setzt sich ein für gesetzliche Verbesserungen, höhere gesellschaftliche Sensibilität gegenüber diesem Problem und gegenüber den Betroffenen und unterstützt diese durch regelmäßige Treffen und Informationen.

Weitere Informationen zum Thema und zur BIGE finden Sie unter www.grosselterninitiative.de.
Das Projektgruppe „Doppelresidenz“ - der VBM ist Mitglied - erreichen Sie unter www.doppelresidenz.org.


Da habe ich jemanden, der mich verstehen kann

https://www.domradio.de/print/themen/soziales/2018-06-02/verein-kuemmert-sich-um-verlassene-grosseltern


Veranstaltung:  Verband Anwalt des Kindes in Kooperation mit der Fachhochschule Potsdam am 09.07.2016

Eine Großmutter aus Berlin besuchte diese Veranstaltung!

Und hat uns netterweise  dieses Protokoll überlassen.

 

Teilnehmer:   

Prof. Dr. Uwe-Jörg Jopt / Psychloge - Gutachter

Familienrichter a.D. Jürgen Rudolph /Begründer Cochemer Praxis / Rechtsanwalt

Familienrichter a.D  Hans-Christian Prestien /ABC Kindesvertretung

 

Tagesordnung:

Top1    

 

"Familienpsychologische Begutachtung als Gestaltungsauftrag- Chance verpasst." Prof. Dr. Uwe-Jörg Jopt

Scheidungsreform v.1977 alles ganz einfach. Bei Streit der Eltern um das Sorgerecht bekam in der Regel der jenige das Kind zugesprochen der schuldlos geschieden wurde.

Kindschaftsrechtsreform von1998 grundlegende, richterliche Veränderung im Umgang von Trennungs- und Scheidungskindern.

Kinderpersektive ist stärker in den Blickpunkt gerückt. Gemeinsames Sorgerecht.

Wunsch und Wirklichkeit klaffen allerdings auseinander.

Familienrichter erwarten von Gutachter nicht nur Vorschläge , sondern sie sollen auch zwischen den Eltern vermitteln.

Typisches Gutachten ( bis zu 60 Seiten) kostenintensiv und es kann bis zu Erstellung 4 Monate dauern.

Daher versucht man eine lösungsorientierte Begutachtung.

Nach Einzelgesprächen mit beiden Elterteilen finden gemeinsame Gespräche statt.

Information und Aufklärung über negative. psychologische Auswirkungen einer Trennung.

Eltern wir aufgezeigt, das ihre Interessen selten mit den Bedürfnissen der Kinder übereinstimmen.

Es wir versucht, den Eltern Mitgefühl und Feinfühligkeit für die psychische Lage iher Kinder zu wecken.

Ziel ist ein Konzept zu finden um einen guten Umgang mit dem Kind zu entwickeln.

Gelingt das nicht, wird das Gericht eingeschaltet, um eine Lösung zu finden.

Scheitert auch dieser Versuch, wird ein Entscheidungsvorschlag und ein schriftliches Gutachten erstellt.

Man sieht, das versucht wird das aus den Fugen geratene Familiensystem, durch lösungsorientierter Begutachtung einvernehmlich über die Zukunft der Kinder zu befinden.

 
Top2  

"Bestandsaufnahme zum Umgang mit dem Familienkonflikt. Weiter so." Jürgen Rudolph

 

Den Eltern wieder die eigenständige Verantwortung für ihre Kinder zu ermöglichen ( Cochemer Modell) Ziel ist es das beide Elternteile ihre Kinder dauerhaft selbstverantwortlich ,gemeinsam erziehen, auch wenn sie sich getrennt haben. Kindgerechtes Sorgerechtsverfahren.


Nach Juristenausbildung und Referendariat mit zweiten Staatsexamen ( min. 4 Jahre) hat man die Befähigung zum Richteramt.

Man wird Familienrichter , gewählt aus dem Präsidium. Statische Ausbildung (Richter aus der Retorte) Familienrichter entscheiden ohne Orientierung , gern über einen Gutachter ( aber auch da ist es wie ein Lotteriespiel, da man nicht weiß wie gut oder schlecht der Gutachter ausgebildet ist.)

1992 Gründung Cochemer Modell. Zusammenschluß, Fortbildungen ect.

Kindeswohl: Eltern wegen der Kinder wieder ins Gespräch bringen.

Frühe Intervention.

Schnelle Terminierung.

Richter ändern ihr Verständnis, dadurch keine Elternentfermdung.

Anwaltlicher Antrag.

Kein ausblenden der Elternteile.

Elternliche Sorge besser die elterliche Verantwortung. Kann man keinem Elternteil entziehen.

Jugendamt keine Berichte mehr schreiben . Hausbesuche bei den Eltern. Gespräche. Verhandeln.

Bei ersten Termin oft Einigung möglich, da durch frühe Intervention keine "schmutzige Wäsche gewaschen werden kann."

Ist keine Einigung möglich werden die Eltern aus dem Termin herausgenommen und durch einen Berater/Psychologen betreut bzw. beraten . Weitere Terminvergabe, zeitnah. Leider wenig gut ausgebildete Familienpsychologische Gutacher.

Eltern werden genötigt in die Beratung zu gehen , das schuldet man den Kindern. Prinzip Cochemer Modell Rechtsanwälte, Jugendamtsmitarbeiter, Sachverständige und Richter treffen sich am runden Tisch.

Interdisziplinäre Zuammenarbeit; monatliches Treffen.

Das sind die Rahmenbedindungen des Cochemer Modell.

 

Top3   Hans-Christian Prestien Familienrichter a.D  ABC Kindesvertretung Aufruf zur Spendengala am 29.10.2016 in Cottbus.

A.K. 

 


Diskussion "Zwischen Anspruch und Realität - Das Bundeskinderschutzgesetz" im Bundestag

Auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen besuchten Großeltern im Namen der BIGE die Diskussion im Bundestag unter dem Titel "Zwischen Anspruch und Realität - Das Bundeskinderschutzgesetz" am 10 Dezember 2015 in Berlin.


Einladung

 

Wir sind als "verstoßene Großeltern" zu einer Diskussion der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladen worden zu der Tagung "Zwischen Anspruch und Realität – Das Bundeskinderschutzgesetz." 


Ein weiteres Großelternpaar aus Schwerin, das ihren Enkel nicht mehr sehen darf, lernten wir dort kennen. Die Parallelen der einzelnen Geschichten sind verblüffend und erschreckend.


Die Diskussion war sehr interessant und aufschlussreich. Das Hauptthema (nach unserem Empfinden) war: Wie können Kinder vor Gewalt, physisch und psychisch, geschützt werden.


Welche Fortschritte das Gesetz für die Frühen Hilfen und den Schutz von Kindern wirklich gebracht hat.


Als Herr Dr. Kindler feststellte, dass es ganz wichtig ist, dass Kindeswohlgefährdung frühzeitig und auch vom Umfeld des Kindes erkannt wird, meldeten wir Großeltern uns zu Wort und berichteten, was einem widerfährt, wenn man Kindeswohlgefährdung bei den eigenen Enkeln bemerkt und dies nicht totschweigt sondern bei den dafür zuständigen Behörden benennt.


In unserem Fall endete unser engagiertes Handeln mit Kontaktentzug zu den Enkeln. Wir erhielten weder vor dem Familiengericht noch vor dem OLG das Umgangsrecht. In beiden Verfahren wurde nur das „Zerwürfnis“ zwischen Kindesmutter und den Großeltern bewertet.


Nach diesem Hinweis bemerkte Herr Dr. Heinz Kindler vom Dt. Jugendinstitut e.V., dass diesbezüglich noch ein „dickes Brett“ zu bohren sei. Später bei einem Gespräch in der Pause teilte er uns mit, dass nach seinem derzeitigen Kenntnisstand eine Studie in Bremen über das Umgangsrecht läuft.

 

Viel Aufmerksamkeit für unser Thema „Verstoßene Großeltern“ fanden wir auch bei Frau Henriette Katzenstein vom Dt. Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.


Ihr Denkanstoß: Es wäre wichtig, eine belastbare Zahl der Gerichtsverfahren hinsichtlich Umgangsrecht, die negativ für die Großeltern bzw. Enkel ausgegangen sind, zu erhalten.


Alles in Allem haben wir den Besuch in Berlin in positiver Erinnerung und sind sicher, dass wieder ein kleines Mosaikteilchen im großen Ganzen bewegt wurde.


Wir sind so viele…dieses, unser aller trauriges Thema muss benannt werden und in das Bewusstsein der Entscheidungsträger gelangen. Denn eines haben wir wieder bemerkt, die Tatsache, dass es so viele Großeltern gibt, die ihre Enkel nicht mehr sehen dürfen, löst immer noch ungläubiges Staunen aus.

 

J. D. (verstoßene Großmutter)

 

Z w i s c h e n r u f einer Selbsthilfegruppe „Großeltern, die ihre Enkel nicht sehen dürfen“ zur Anhörung von betroffenen Großeltern zum Bundeskinderschutzgesetz mit dem Thema „Zwischen Anspruch und Realität.“

So begrüßenswert die Einladungen von betroffenen Großeltern und Selbsthilfegruppen  durch Bundestagsparteien auch sein mögen, so verwunderlich ist das ungläubige Erstaunen von Abgeordneten, wenn sie dann von betroffenen Großeltern hören, wie zahlreich diese Trennungsfälle in der Republik und die unterschiedlich ausfallenden Urteile der Familiengerichte sind!

 

Die verschiedenen Bundestagsausschüsse, in denen alle Parteien vertreten sind, befassen sich seit Jahren mit diesem Trennungsthema im Rahmen des § 1685 BGB mit dem Ziel einer verbesserten Familienrichter-Ausbildung und Qualifikation von Verfahrensbeiständen und unterbreiten dazu  dem gesamten Plenum ihre ausgearbeiteten Vorschläge. Aber es passiert wenig! Wenn man weiß, dass es ca. mehr als 4 Millionen Trennungskinder in Deutschland gibt und die jährliche Zuwachsrate rd. 200.000 Kinder ausmacht, die einen Elternteil und sehr sehr oft auch die Großeltern insbesondere bei Scheidung verlieren, so kann man die Dimension wissen! Wieso dann „ungläubiges Staunen“ bei unseren Volksvertretern? Die in den Ausschüssen arbeitenden Abgeordneten sollten doch ihren Parteien die behandelten Themen besser vermitteln können und diese sollten sich endlich bewegen.

 

I.B.V.

 


Video von Herrn Prestin

Entfremdung und deren Folgen


https://www.youtube.com/watch?v=QjcYrLzDHHE

 

https://youtu.be/nlL9K0-G4EA

 


logo diewelt  

Eine Großmutter stellt sich die Frage: Warum kann ich meine Enkel  nicht mehr sehen?

 


Am 04.02.2015 veröffentlichte die Autorin Anne-Christin Arnold einen bewegenden Artikel über eine Großmutter die ihren Enkel nicht mehr sehen darf. Wo vorher ein liebevolles Verhältnis herrschte, ist plötzlich alles anders. Eine sehr traurige Entwicklung für Enkel und Großeltern. Leider kein Einzelfall, aber die Großmutter will um ihren Enkel kämpfen. Den Artikel finden Sie hier.

 


domradio  

Schwiegermütter und Schwiegertöchter - Warum sie selten beste Freundinnen werden


Das Phänomen der ungeliebten Schwiegermutter findet sich kultur- und epochenübergreifend auf der ganzen Welt. Die Schwiegermutter kann man sich ebenso wenig wie die Schwiegertochter aussuchen. Warum ist das Verhältnis zwischen den beiden oft so schwierig? Wie geht es dem Mann zwischen den beiden Frauen? Wie finden die Frauen zu einem guten Kontakt? Wie kann man Konflikte und Reibungen vermeiden? Das ist Thema in der domradio Beratung.

 

Sendedatum: 29.01.2015 bei Radiodom. Hier geht es zum Beitrag in der Mediathek.

 

Mitwirkende bei der Radiosendung war unteranderem Dorothee Döring. Ihre Publikationen haben wir auf der Seite Literatur vorgestellt.


Erste logo  

Nicht ohne meinen Enkel

„Nicht ohne meinen Enkel“ schildert einen emotionsgeladenen Rechtsstreit:


Thekla Carola Wied als Großmutter und Muriel Baumeisterin der Rolle der Mutter und Schwiegertochter bekriegen sich in einem kniffligen Gerichtsverfahren. Leidtragender ist der kleine Tobias, der zwischen Mama und Oma wählen soll. Florian Froschmayer inszenierte nach einem Buch von Martin Douven. Gedreht wurde in Wien und der Steiermark.


"Nicht ohne meinen Enkel“ ist eine Produktion der MR-Film in Koproduktion mit Maran Film in Zusammenarbeit mit der ARD Degeto und dem ORF, gefördert von Fernsehfonds Austria, Cinestyria, FernsehfondsWien TV und Stadt Graz.

 

Den kompletten Film finden Sie hier.


   

Kritik an der Umgangsrechtsregelung für Großeltern - Enkelkinder

 

Auch der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) schließt sich in einer Presseerklärung unseren Forderungen nach Änderungen der be- stehenden Umgangsrechtsregelungen für Großeltern, die ihre Enkelkinder nicht sprechen und sehen dürfen, an und fordert wie wir eine Beweislast- umkehr wie in anderen EU-Staaten. Zudem kritisiert er die konträren Urteile der Familiengerichte in Deutschland!

 

Auch Großeltern haben Recht auf Umgang mit den Enkelkindern – Leider oft nur auf dem Papier


„Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind,
wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.“, so steht es zumindest in §
1685 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Interessenverband
Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert, dass dieses Recht der
Großeltern von Familiengerichten nach Trennung und Scheidung vielfach
missachtet, nicht berücksichtigt und nicht in der Umgangsregelung festgeschrieben wird.
„Großeltern können gerade im Fall von Trennung und Scheidung den
Kindern Unterstützung und Stabilität bieten, wenn die Eltern sich
streiten. Sie sind wichtig, um das familiale Netz zu erhalten. Dies
wird leider zu wenig bedacht.“, hebt der ISUV-Vorsitzende Josef
Linsler hervor. Der ISUV fordert eine striktere Umsetzung des
Paragraphen 1685 BGB sowie eine Beweislastumkehr zugunsten der
Großeltern.

 

In anderen Ländern, wie z.B. Frankreich und Belgien wurde die
Beweislast umgekehrt. Dort muss die Mutter oder der Vater beweisen,
dass der Umgang mit den Großeltern nicht dem Kindeswohl dient. Den
Kindeseltern drohen gar Sanktionen, wenn sie das Umgangsrecht der
Großeltern behindern oder verhindern.

 

Der ISUV kritisiert die geradezu konträre Rechtsprechung der
Familiengerichte zum Umgangsrecht der Großeltern. „Wird einem
Elternteil der Umgang gestrichen, dann fällt meist auch automatisch
der Umgang mit den Großeltern aus.“, kritisiert Linsler. Aber es gibt
auch positive Urteile. Familiengericht in Bergheim und das OLG Celle
urteilen: „Zudem können Spannungen oder gar ein Familienstreit nicht
dazu herhalten, das Umgangsrecht zwischen Großeltern und Enkeln
aufzugeben.“ Die Großeltern kritisieren zu Recht, dass eine konträre
Rechtsprechung für sie eine Ungleichbehandlung bedeutet.

 

Der ISUV-Vorsitzende gibt auch zu bedenken: „Oft lebt ein Kind mit
einem Elternteil, meist der Mutter allein. Nicht selten entstehen so
symbiotische Beziehungen, zum Nachteil des Kindes. Bleiben die
Großeltern präsent im familialen Netz, so erlebt das Kind immerhin
vier Beziehungs-Interaktionen, ein Plus emotional und sozial.“

 

Unter den ISUV Mitgliedern gibt es Großeltern, denen nach der
Scheidung trotz einer vorher liebevollen Beziehung zu den Enkelkindern
der Umgang verwehrt wird. „Das führt oft zu Wut, Verbitterung
Hilflosigkeit, Resignation. Ganz extrem ist, wenn einer Großmutter
ohne Angabe von Gründen der Umgang von der Kindesmutter von Geburt an
verweigert wird – und sie das unwidersprochen durchsetzen kann.“, kritisiert Linsler.

 

Kontakt:

ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911
550478, – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ISUV-Vorsitzender Josef Linsler, Moltkestr. 22 a,
97318 Kitzingen
Tel. 09321 / 9279671
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
SUV-Pressesprecher

 

RA Claus Marten
Mauerstr.76, 10117 Berlin
Tel. 030 / 8575960
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
ISUV-Rechtspolitischer Sprecher RA

 

Ralph Gurk
Ludwigstr. 23, 97070 Würzburg
Tel. 0931 / 4525940
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

isuv report 142 web

 

Artikel vom 9.12.2014 Mittelbayrische Zeitung Von Herrn Lisler/ISUV

Artikel

 


Endstation = Kindeswohl  (Film in Produktion)

Endstation Kindeswohl ist ein Appell an alle  Mütter und Väter den Kindern die Chance zu geben, auch nach Trennung und Scheidung mit beiden Elternteilen aufzuwachsen. Was in Frankreich längst zur Normalität geworden ist. Es bleiben überwiegend beide Elternteile im gleichen Viertel wohnen. Auch ein Plädoyer an alle Familien Richter für die sorgfältige unparteiische Ermittlung zu sorgen. Anstelle von alt hergebrachten Rollenklischees.

 

www.endstation-kindeswohl.de


 swr2 logo  

Umgangsrecht für die Oma

 
       
  

Nach der Scheidung Großeltern bleiben!


Von Gudrun Holtz und Uta Gaentzsch, Redaktion Rudolf Linßén               
                             

 

Marianne ist eine glückliche Oma. Häufig verbringt sie die Wochenenden gemeinsam mit ihrem Enkelkind. Doch dann ist das vorbei, als ihr Sohn sich von seiner Frau trennt. Der Kontakt zu ihrem Enkelkind wird von jetzt an immer schwieriger, bis er vollkommen abbricht. Marianne versteht die Welt nicht mehr. Erst fühlt sie sich ohnmächtig. Was soll sie tun? Aber sie gibt nicht auf, sie ringt um Kontakt zu ihrem Enkelkind und zieht vor Gericht, sucht Hilfe und auch Gleichgesinnte. Eine Geschichte, die viele Großeltern betreffen wird.


Ein unseres Erachtens sehr gut gelungener Beitrag im Südwest-Rundfunk. Er wurde vor einigen Tagen (am 13.04.2010) im Rahmen der Reihe "SWR2 Leben" ausgesendet. Es kommen sowohl ein betroffenes Großelternpaar als auch Sachkundige aus Psychologie und Justiz zu Wort.


Interview mit Herrn Rudolph

2013 gab Herr Rudolph ein Interview für die Zeitschrift PAPA-YA-1. Sein Name steht untrennbar für das "Cochemer Modell. Bundesweit diese Praxis einzusetzen wäre der Schritt in die richtige Richtung.

Das komplette Interview finden Sie hier!


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Michael Tsokos und Saskia Guddat mehr...

erschienen 2014 Droemer

Jedes misshandelte Kind ist eines zuviel

Das deutsche Kinder- und Jugendschutzsystem versagt mit grausamer Regelmäßigkeit. Sozialarbeiter und Ärzte schreiten auch bei erkennbaren Misshandlungsfällen oft nicht ein. Richter sprechen in Zweifelsfällen vorschnell die Angeklagten frei.

Die Rechtsmediziner der Berlinder Cahrité Michael Tsokos und Saskia Guddat decken gravierende Missstände auf und zeigen, wie wir die Gesundheit und Rechte der Kinder besser schützen können.
                   

Ein bemerkenswertes Buch auch mit bemerkenswertem Inhalt. Unserer Meinung unter Anderem deswegen, weil nach unseren Erfahrungen hier Tatsachen genannt werden und ebenso wie von uns eine gewisse Sozialbürokratie und häufig sogar eine Sozialindustrie empfunden wird.

Schon in unserem Wortbeitrag vor der Kinderkommision des Deutschen Bundestages im November 2011 hatten wir diese Empfindungen formuliert.
  

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"Staat und Kinderschutz"

Zum Thema „Staat und Kinderschutz“ finden Sie einen interessanten Artikel von Reinhold Michels aus der Rheinischen Post vom 23.02.2014 unter http://www.presseportal.de/pm/30621/2671392/rheinische-post-staat-und-kinderschutz.

     

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"TINA" vom 20.11.13 Wieder ein Weihnachten ohne unsere Enkel

Claudia Reshöft, Journalistin, hat mehrere Stunden im Haus von Großeltern verbracht, die nach jahrelanger liebevoller Beziehung zu ihren Kindern und Enkeln diese plötzlich nach einem vorausgegangenen strittigen Gespräch nicht mehr sehen sollten und die wirklich alles versucht haben, den Kontakt wiederherzustellen. Für TINA schreibt sie eindrucksvoll ihre Eindrücke von dem Gespräch mit dem Großvater und der Großmutter in deren Einfamilienhaus. Sie erwähnt die Unnachgiebigkeit der Kindeseltern und die (leider) wenig hilfreiche Vorgehensweise einer Anwältin für Familienrecht aus Friesland. Eine zweite Chance hat jeder Mensch verdient, zumal das Umgangsrecht ein Grundrecht ist. Mehr...

     

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"Und plötzlich darfst du deine Enkel nicht mehr sehen"

Unter dieser Überschrift veröffentlichte Jacinta Homans am 27.10.2013 in der Bildzeitung die Geschichte von betroffenen Großeltern aus Berlin, denen der Umgang zu ihrer Enkelin per Gericht untersagt worden ist. Obwohl die Kleine im Haus der Großeltern aufgewachsen ist und die Großeltern nach dem Tod ihrer Tochter das Sorgerecht für die Enkelin hatten, meinte ihr Vater der Umgang mit den Großeltern „brächte Lottis Alltag durcheinander“.

 

Bei einer Trennung der Eltern leiden nicht nur die Kinder!

 

Den gesamten Artikel finden Sie hier!

     

 

"Plötzlich kein Kontakt mehr"

Eindrucksvoll schildert das Magazin Fernsehwoche per 12/2012 bundesweit unter "Plötzlich kein Kontakt mehr" trotz eines Rechtsanspruches von Großvätern und Großmüttern auf ein Umgangsrecht zu ihren Enkeln die Hilflosigkeit von Großeltern, denen der Umgang plötzlich verweigert wird. Die Journalistin A. Kramer schildert einen Fall, in dem der Großvater die große Hoffnung zum Ausdruck bringt, dass seine Enkel im Teenageralter von sich aus den Kontakt wieder suchen werden.

Den kompletten Bericht finden Sie hier!

 

 

Veranstaltung :  Verband Anwalt des Kindes in Kooperation mit der Fachhochschule Potsdam am 09.07.2016

 

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Was fehlt, wenn Oma und Opa nicht da sind?


 

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